Ganzheitliches Immobilienmanagement

Berücksichtigt man die in der laufenden Praxis allgemeingültigen Leistungsprozesse im Bereich der Immobilienwirtschaft, lässt sich unter Immobilienmanagement ein ganzheitliches, nachhaltiges sowie lebenszyklusorientiertes Management von Immobilien verstehen. Mit dem Augenmerk auf die einzelnen Funktionsbereiche im Immobilienmanagement steht dabei insbesondere die operative Objektebene im Mittelpunkt des Geschehens.

In den operativen Bereichen Property Management und Facility Management gehören neben der Immobilienverwaltung sowie dem Immobilienvertrieb auch die laufende Immobilienbewirtschaftung zu den wesentlichen Kernaufgaben im Lebenszyklus einer Immobilie. Neben der Werterhaltung steht grundsätzlich auch die Wertsteigerung einer Immobilie im Fokus unseres Handelns. Insofern findet auf der strategischen Objektebene wiederum das Asset Management aktiv Anwendung.

Wohnimmobilien

Die Städte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind zumeist historisch gewachsen. Infolge von Zuwanderungen ist die jeweilige Bevölkerung permanent gewachsen. Mit diesem Wachstum ging ein stetiger Wohnraumbedarf einher. Begonnen mit der sukzessiven Errichtung von Mehrfamilienhäusern in der Gründerzeit wandelte sich die Stadtentwicklung in den regionalen Wohnungsmärkten regelmäßig.

Betrachtet man die Bestände der Wohnimmobilien insbesondere in Großstädten wie Berlin, Hamburg, München oder Köln, sind diese zumeist heterogen. Ungeachtet dessen, ob es sich um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt, gibt es neben den klassischen Gründerzeitbauten viele Wohnsiedlungen aus der ersten Phase des Wohnungsbaubooms (1920-1933), Großsiedlungen u. a. aus der Zeit in den 60ziger und 70ziger Jahren im geförderten Wohnungsbau sowie aus dem aktiven und zumeist freifinanzierten Baugeschehen nach der deutschen Wiedervereinigung.

Die Heterogenität der Wohnimmobilien/-anlagen und die damit verbundenen Besonderheiten einerseits sowie die Unterschiedlichkeit der Wohnungsmieter andererseits erfordert insofern fortlaufend eine bedarfsorientierte und somit zum Teil individuelle Immobilienbewirtschaftung. Ungeachtet der jeweiligen Gegebenheiten setzt sich der allgemeingültige Leistungsumfang unsererseits im Zusammenhang mit der Verwaltung von Mietwohnhäusern im Einzelnen aus den folgenden Management-Modulen zusammen:

Gewerbeimmobilien

Gewerblich genutzte Immobilien haben regelmäßig ihre Besonderheiten, welche vornehmlich in der Art ihrer jeweiligen Nutzung begründet liegen. Da gibt es auf der einen Seite die Shoppingcenter sowie Fachmarktzentren, in denen sich zumeist Mieter aus dem Marktsegment Einzelhandel ansiedeln. Auf der anderen Seite sind es komplexe Büroimmobilien, Gesundheitszentren oder Logistikimmobilien, welche sich an Einzelstandorten oder gebündelt in sogenannten Gewerbeparks befinden.

Im Rahmen des laufenden Managements solcher zweckgebundenen Immobilien liegt die inhaltliche Herausforderung in der Individualität der Immobilien im Allgemeinen bzw. der jeweiligen Gewerbemieter im Einzelnen. Im Blickpunkt steht bei Einzelhandelsimmobilien zumeist ein ausgewogener Branchenmix und bei Erfordernis ein aktiv begleitendes Centermanagement. Bei Gewerbeimmobilien mit einer anderen Nutzungsart steht wiederum ein tragfähiges und somit langfristig angelegtes Geschäftskonzept im Fokus. Unabhängig etwaiger Besonderheiten bei Gewerbeimmobilien im Einzelnen kann unser Leistungsumfang im Wesentlichen aus den folgenden Management-Modulen entnommen werden.

Verwaltung Gemeinschaftseigentum & Sondereigentum (WEV/SEV)

Wohnungseigentümergemeinschaften zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass je nach Größe einer jeweiligen Wohnungseigentumsanlage natürliche Personen mit unterschiedlicher Herkunft und verschiedenen Interessen und Zielen Miteigentümer in einer solchen Gesamtheit von Teil- und Wohnungseigentümern sein können. Unabhängig davon, dass die jeweils einschlägigen Regelwerke (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wohnungseigentumsgesetz sowie Beschlusssammlung) für sämtliche Miteigentümer verbindlich sind, besteht für einen bestellten WEG-Verwalter in der Praxis häufig die Herausforderung darin, die unterschiedlichen Interessen der Eigentümer im Einzelnen in Einklang zu bringen.

Tragfähige und rechtskonforme Mehrheitsbeschlüsse sind für eine angemessene Ausgewogenheit der Interessenlage innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zumeist elementar. Zudem ist es unerlässlich, dass der jeweils bestellte WEG-Verwalter im Rahmen der laufenden Interessenvertretung strikt auf die notwendige Differenzierung zwischen dem Gemeinschaftseigentum einerseits und dem Sondereigentum andererseits achtet.

Neben der laufenden Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften bieten wir auch den Miteigentümern im Einzelnen an, die Verwaltung Ihres Sondereigentums zu übernehmen, sofern diese nicht Selbstnutzer sind. Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung geht es im Wesentlichen neben der Verwaltung des Sondereigentums im Einzelnen um die Verwaltung bestehender Mietverhältnisse und bei Bedarf um die Neuvermietung des Sondereigentums.